Eingabeparameter nach Programmablaufpan des BMF
AF 1, wenn die Anwendung des Faktorverfahrens gewählt wurde (nur in Steuerklasse IV)
AJAHR Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgendes Kalenderjahr (erforderlich, wenn ALTER1=1)
ALTER1 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 24 a EStG), sonst = 0
ENTSCH In VKAPA und VMT enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent
F eingetragener Faktor mit drei Nachkommastellen
JFREIB Jahresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 in Cent (ggf. 0)
JHINZUJahreshinzurechnungsbetrag in Cent (ggf. 0)
JRE4 Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent. Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes (ggf. 0) ist erforderlich bei Eingabe „sonstiger Bezüge“ (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ (Feld VMT). Sind in einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum bereits sonstige Bezüge gezahlt worden, so sind sie dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn hinzuzurechnen. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit aus einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum werden in voller Höhe hinzugerechnet.
JRE4ENT In JRE4 enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent
JVBEZ In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0)
KRVMerker für die Vorsorgepauschale
0 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert oder, bei Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West)
1 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert oder, bei Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost)
2 = wenn nicht 0 oder 1
KVZEinkommensbezogener Zusatzbeitragssatz eines gesetzlich kran- kenversicherten Arbeitnehmers in Prozent (bspw. 0,90 für 0,90 %) mit 2 Dezimalstellen Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost)
LZZLohnzahlungszeitraum:
1 = Jahr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag
LZZFREIB In der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent
LZZHINZU In der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent
PKPV Dem Arbeitgeber mitgeteilte Beiträge des Arbeitnehmers für eine private Basiskranken- bzw. Pflege-Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG in Cent; der Wert ist unabhängig vom Lohnzahlungszeitraum immer als Monatsbetrag anzugeben
PKV 0 = gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
1 = ausschließlich privat krankenversicherte Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberzuschuss
2 = ausschließlich privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss
PVS 1, wenn bei der sozialen Pflegeversicherung die Besonderheiten in Sachsen zu berücksichtigen sind bzw. zu berücksichtigen wären
PVZ 1, wenn der Arbeitnehmer den Zuschlag zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen hat
R Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (bei keiner Religionszugehörigkeit = 0)
RE4 Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags bzw. Hinzurechnungsbetrags in Cent
SONSTB Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) einschließlich Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere Jahre handelt in Cent (ggf. 0)
SONSTENT In SONSTB enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent
STERBE Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere Jahre handelt (in SONSTB enthalten) in Cent
STKL Steuerklasse:
1=I
2 = II
3 = III
4 = IV
5=V
6 = VI
VBEZ In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0) ggf. unter Berücksichtigung einer geänderten Bemessungsgrundlage nach § 19 Absatz 2 Satz 10 und 11 EStG
VBEZM Versorgungsbezug im Januar 2005 bzw. für den ersten vollen Monat, wenn der Versorgungsbezug erstmalig nach Januar 2005 gewährt wurde in Cent
VBEZS Voraussichtliche Sonderzahlungen von Versorgungsbezügen im Kalenderjahr des Versorgungsbeginns bei Versorgungsempfängern ohne Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen in Cent
VBS In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegeld in Cent (ggf. 0)
VJAHR Jahr, in dem der Versorgungsbezug erstmalig gewährt wurde; werden mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfachungsgründen für die Berechnung das Jahr des ältesten erstmaligen Bezugs herangezogen
VKAPA Kapitalauszahlungen/Abfindungen/Nachzahlungen bei Versorgungsbezügen für mehrere Jahre in Cent (ggf. 0)
VMT Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen und ohne Abfindungen bei Versorgungsbezügen in Cent (ggf. 0)
ZKF Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV)
ZMVB Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt wurde