Eingabeparameter nach Programmablaufpan des BMF | |
AF | 1, wenn die Anwendung des Faktorverfahrens gewählt wurde (nur in Steuerklasse IV) |
AJAHR | Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgendes Kalenderjahr (erforderlich, wenn ALTER1=1) |
ALTER1 | 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 24 a EStG), sonst = 0 |
ENTSCH | In VKAPA und VMT enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent |
F | eingetragener Faktor mit drei Nachkommastellen |
JFREIB | Jahresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 in Cent (ggf. 0) |
JHINZU | Jahreshinzurechnungsbetrag in Cent (ggf. 0) |
JRE4 | Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent. Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes (ggf. 0) ist erforderlich bei Eingabe „sonstiger Bezüge“ (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ (Feld VMT). Sind in einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum bereits sonstige Bezüge gezahlt worden, so sind sie dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn hinzuzurechnen. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit aus einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum werden in voller Höhe hinzugerechnet. |
JRE4ENT | In JRE4 enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent |
JVBEZ | In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0) |
KRV | Merker für die Vorsorgepauschale
0 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert oder, bei Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 1 = der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert oder, bei Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 2 = wenn nicht 0 oder 1 |
KVZ | Einkommensbezogener Zusatzbeitragssatz eines gesetzlich kran- kenversicherten Arbeitnehmers in Prozent (bspw. 0,90 für 0,90 %) mit 2 Dezimalstellen Versicherungspflicht, freiwillig versichert; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) |
LZZ | Lohnzahlungszeitraum:
1 = Jahr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag |
LZZFREIB | In der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent |
LZZHINZU | In der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent |
PKPV | Dem Arbeitgeber mitgeteilte Beiträge des Arbeitnehmers für eine private Basiskranken- bzw. Pflege-Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG in Cent; der Wert ist unabhängig vom Lohnzahlungszeitraum immer als Monatsbetrag anzugeben |
PKV |
0 = gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
1 = ausschließlich privat krankenversicherte Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberzuschuss 2 = ausschließlich privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss |
PVS | 1, wenn bei der sozialen Pflegeversicherung die Besonderheiten in Sachsen zu berücksichtigen sind bzw. zu berücksichtigen wären |
PVZ | 1, wenn der Arbeitnehmer den Zuschlag zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen hat |
R | Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (bei keiner Religionszugehörigkeit = 0) |
RE4 | Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags bzw. Hinzurechnungsbetrags in Cent |
SONSTB | Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) einschließlich Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere Jahre handelt in Cent (ggf. 0) |
SONSTENT | In SONSTB enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Cent |
STERBE | Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere Jahre handelt (in SONSTB enthalten) in Cent |
STKL | Steuerklasse:
1=I 2 = II 3 = III 4 = IV 5=V 6 = VI |
VBEZ | In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0) ggf. unter Berücksichtigung einer geänderten Bemessungsgrundlage nach § 19 Absatz 2 Satz 10 und 11 EStG |
VBEZM | Versorgungsbezug im Januar 2005 bzw. für den ersten vollen Monat, wenn der Versorgungsbezug erstmalig nach Januar 2005 gewährt wurde in Cent |
VBEZS | Voraussichtliche Sonderzahlungen von Versorgungsbezügen im Kalenderjahr des Versorgungsbeginns bei Versorgungsempfängern ohne Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen in Cent |
VBS | In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegeld in Cent (ggf. 0) |
VJAHR | Jahr, in dem der Versorgungsbezug erstmalig gewährt wurde; werden mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfachungsgründen für die Berechnung das Jahr des ältesten erstmaligen Bezugs herangezogen |
VKAPA | Kapitalauszahlungen/Abfindungen/Nachzahlungen bei Versorgungsbezügen für mehrere Jahre in Cent (ggf. 0) |
VMT | Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen und ohne Abfindungen bei Versorgungsbezügen in Cent (ggf. 0) |
ZKF | Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) |
ZMVB | Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt wurde |