Mit einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) können rentenversicherungspflichtige Angestellte 2012 bis zu 4% der Rentenbemessungsrenze (67.200 €), d.h. 2688 € (224 €/Monat) steuer- und auch sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge anlegen. Als Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F. können zusätzlich zu diesem Höchstbetrag weitere 1.800 EUR pro Kalenderjahr steuerfrei eingezahlt werden (sofern § 40b EStG a.F. nicht weiter genutzt wird). Dieser Aufstockungsbetrag ist ein Festbetrag und ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig. Dieses Programm berücksichtigt beides. Vergleichsrechner, Entgeltumwandlung.