Gewerbesteuerberechnung bis 2007
 zurück zur Hauptseite Letzte Änderung: 9.12.2011      

Im Juli 2007 hat der Bundesrat das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet, das auch entscheidende Änderungen bei der Gewerbesteuerberechnung vorsieht. So ist die Gewerbesteuer ab 2008 keine Betriebsausgabe mehr. Informationen dazu unter Gewerbesteuerberechnung ab 2008.

Bis einschließlich 2007 ist die Gewerbesteuer noch Betriebsausgabe. Aus dem ohne Berücksichtigung der abzugsfähigen Gewerbesteuer festgestellten vorläufigen Gewerbeertrag muß man deshalb den um die Gewerbesteuer geminderten gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag nach folgender Formel herausrechnen:

gewerbesteuerpflichtiger Gewerbeertrag = vorl. Gewerbeertrag / (1 + Steuermeßzahl x Hebesatz)

Für Kapitalgesellschaften ist der Steuermeßzahl einheitlich 5%. Deshalb ist die Berechnung mit Hilfe der Formel nicht so schwierig. Der nach der Formel ermittelte Gewerbeertrag wird auf die nächste durch 100 DM (ab 2002: 100 EURO - zuletzt geändert durch das StÄndG vom 22. Dezember 2001, Artikel 35, Änderung des StEuglG, BGBl 2001, Nr. 72, (3), S. 3794 ) ohne Rest teilbare Zahl abgerundet und mit 5% und dem Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermittel.

Bei Personengesellschaften hängt die Steuermeßzahl von der Höhe des Gewinns ab, wobei ein Gewerbeertrag von DM 48.000 (ab 2002: 24.500 EURO)ganz gewerbesteuerfrei bleibt. Ein bis DM 24.000 (ab 2002: 12.000 EURO) darüber hinausgehender Gewerbeertrag muß dann mit (der Steuermeßzahl) 1%, die nächsten mit 2% usw. (und dem Hebesatz) multipliziert werden. Ab einem Gewerbeertrag von 144.000 DM (ab 2002: 72.500 EURO) ist auch bei Personengesellschaften die Steuermeßzahl dann 5%.

Die Höhe des Hebesatzes bestimmen die Gemeinden. Für die Berichtsjahre ab 2007 bietet das Statistische Bundesamt die Hebesätze aller Gemeinden kostenlos als EXCEL-Datei zum Herunterladen.

Besonders bei Personengesellschaften ist die Ermittlung der Gewerbesteuer (aus dem Gewerbeertrag) mit ziemlich viel Rechnerei verbunden. (Mehr Informationen zur Berechnung finden man im Internet z.B. über die Suchmaschine Google). Zwei kleine von mir geschriebene JavaScript-Programme sowie die beiden EXCEL-Dateien (Programm als Makro bzw. als Zellfunktion) sind deshalb, hoffe ich, zur Ermittlung ganz hilfreich. Die beiden HTML-Dateien bzw. die EXCEL-Arbeitsmappen kann man abrufen unter:


  Gewerbesteuerberechnung Kapitalgesellschaft (ab 2002) bis 2001 (in DM)
  Gewerbesteuerberechnung Personengesellschaft (ab 2002)       bis 2001 (in DM)
  Gewerbesteuerberechnung ab 2002 mit EXCEL-Makro (30 kB)
  Gewerbesteuerberechnung ab 2002 mit EXCEL-Zellfunktionen (21 kB)

 

Links zu weiteren Freeware-Programmen zur Gewerbesteuerberechnung:
Beim Programmen von Martin Hentrich ist die errechnete Gewerbesteuer nicht immer durch den vorgegebenen Hebesatz ohne Rest teilbar. Deshalb Ergebnis überprüfen. Als selbstentpackende Datei unter instgewb.exe abrufbar.

Ein weiteres Programme gibt es auf der Downloadseite von Martin Hentrich als selbstentpackende Datei unter instgewb.exe

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Weitere Informationen zur Gewerbesteuer findet man z.B. bei
Reinhard Kollosche oder
KurzInfo (mit Beispielrechnung)


Einen (ausfüllbaren)Vordruck zur GewSt-Erklärung 2001 unter GewSt1A.pdf (94 kB)

für 2002 unter GewSt1A02.pdf (184 kB)

für 2003 unter GewSt1A03.pdf (184 kB)

für 2004 unter
Gewerbesteuer 2004 (270 kB)

für 2005 unter
Gewerbesteuer 2005 (184 kB)

für 2006 beim BFM.
Jetzt ausfüllbar! Einträge können als XML-Datei auf eigenem PC gespeichert werden (mit Icon in Menueleiste). GewSt 1A 2006. Zum weiteren Ausfüllen, Maske wieder aufrufen und XML-Hochladen Icon aktivieren. Zum Ausdruck wird Maske als PDF Datei generiert.

für 2007 beim BFM
(siehe für 2006)