Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2015 nach dem SGB III
mit EXCEL

 

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem Sozialgesetzbuch III veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neben der Tabelle Bruttolohn/pauschaliertes Nettoentgelt im Anhang einen Programmablaufplan (PAP). Die neue Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015 (SGB3EntGV 2014) ist am 15.12.2014 veröffentlicht worden und ist ab 1.1.2015 verbindlich.

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes in 2015 wurden die KUG-Berechnungsprogramme von 2014 (Berechnung der Lohnsteuer) für 2015 entsprechend an den geänderten Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer 2015 des BMF vom 26.11.2014 angepasst.

Das kleine JavaScript-Programm zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2015 ist zu finden unter

           kug_rechner15.htm.

Das gleiche Programm angepasst an die Berechnung des Kurzarbeitergeldes von Geringverdienern (bis 325 €) ohne eigenen Sozialversicherungsbeitrag (Azubis) ist zu finden unter

           kug_rechner15_ohne.htm.

Das EXCEL-Programm mit Zellfunktionen zur Berechnung der Leistungssätze für 2015 ist aufzurufen unter

kurzarbeitergeld2015.xls. Das Programm zeigt die errechnete Lohnsteuer, den entsprechenden Solidaritätszu-schlag und 21% des Bruttolohns (als Sozialversicherungsanteil) an. Die Summe dieser Teilbeträge vom Bruttolohn abgezogen ergibt das pauschalierte Nettoentgeld und mit 60% (für Kindelose) bzw. 67% (bei Berücksichtigung mindestens eines Kindes) multipliziert zeigt das Programm den rechnerischen Leistunsgsatz des eingegeben Bruttolohns an. Aus dem rechnerischen Leistugssatzes des Soll- und des Istentgeltes errechnet das Programm schließlich das daraus resultierende Kurzarbeitergeld. Dieses Programm läßt sich auch in OpenOffice laden.

Das EXCEL-Programm mit Makro zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, das mit zwei Beispielen aufgerufen werden kann, ist zu finden unter

 kugmakro2015.xls (89 kB),

Das entsprechende OpenOffice Makro

Die mit dem EXCEL-Makro 2015 erstellte Tabelle der rechnerischen Leistungssätze zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte ist aufzurufen unter

 Tabelle der rechnerischen Leistungssätze 2015Die Arbeitsmappe ist so gestaltet, dass sie der offiziellen Tabelle entspricht, wie sie die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr veröffentlicht.

Für Freunde von SVERWEIS ist diese Tabelle der rechnerischen Leistungssätze für den gesamten Bereich auf einem Tabellenblatt erstellt und aufzurufen unter KUG_ZellTabelle15.xls (54 kB).

Das EXCEL-Makro 2015 wurde auch für ein Programm zum Erstellen einer

 Tabelle der pauschalierten Nettoentgelte 2015 genutz, um z.B. auch die Richtigkeit der Makro-Berechnung durch Vergleich der Tabelle mit der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015 überprüfen zu können.

Hinweis:Die Regelung in § 106 Absatz 1 Satz 5 SGB III legt fest, dass das Soll- und das Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Eurowert zu runden sind. Satz 6 dieser Vorschrift regelt, dass bei der Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte § 153 SGB III über die Berechnung des Leistungsentgelts beim Arbeitslosengelt entsprechend anzuwenden ist. Die zu berücksichtigende Sozialversicherungspauschale beträgt 21 Prozent des Bemessungsentgelts und ist damit auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.

Dies führt 2014 zu folgendem Ergebnis: Ein Bruttoentgelt in Höhe von 5.950 Euro (entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung) ist dem Wert von 5.960 Euro zuzuordnen. Zur Berechnung der entsprechenden pauschalierten Nettoentgelte werden die Steuerabzüge von 5.960 Euro berechnet, die Sozialversicherungspauschale aber vom Wert der Beitragsbemessungsgrenze (5.950 Euro).

Einbindung des EXCEL-Makro kugberech2015 in eine eigene Arbeitsmappe

Zur Einbindung des Makro in die eigene Arbeitsmappe Datei KUG_Tabelle.xls starten und Makro kugberech2015 in der VBA-Projekt-5bene (mit ALT-F11) mit Datei_Datei exportieren.. in einen ausgewählten Ordner (als kugberech2015.bas) exportieren und abspeichern. KUG_Tabelle2015.xls schließen. Die eigene Arbeitsmappe öffnen und in der VBA-Projekt-Ebene Makro mit Datei_Datei importieren... in die eigene Arbeitsmappe laden. Mit der Zellfunktion '=NetEnt(Zelle mit Bruttolohn, Zelle mit Steuerklasse,Leistungssatz)' - in dieser Reihenfolge - müssen die notwendigen Werte an das Makro übergeben werden. Ergebnis wird dann in die Zelle mit dieser Zellfunktion geschrieben.

Angepasst an 2015 wurde auch das Programm zur Ermittlung der Nettoentgeltes bei normalem Lohn neben Kurzarbeitergeld (oder anderen steuerfreien Bezügen mit Progressionsvorbehalt) in EXCEL. Aufzurufen unter

 lohnsteuer2015_mit_PROG.xls. Dabei wird das Nettogehalt des regulären Lohns neben einem Kurzarbeiterlohn (oder anderen steuerfreien Bezügen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) errechnet. Damit läßt sich die Höhe der zusätzlichen Steuer für ein Jahr mit normalem Lohn neben Kurzarbeit berechnen.

Zur Berechnung des zusätzlichen Arbeitgeberanteils der Sozialverversicherung (80% der Differenz des Bruttolohns vor zu dem während der Kurzarbeit) wurde ein kleines EXCEL-Programm mit Zellfunktionen erstellt. Aufzurufen unter soz_kug_2015.xls (21 kB).

 

KUG-Berechnungstools für 2009 bis 2014 sind weiterhin aufrufbar:
KUG-Berechnung bis 2010,
KUG-Berechnung 2011,
KUG-Berechnung 2012,
KUG-Berechnung 2013,
KUG-Berechnung 2014,

 

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