Programm vom: 22.01.2015  

Berechnung von Kurzarbeitergeld 2015
für Geringerverdiener ohne eigene SV-Beiträge
(Azubis)
Bei StKl 1-4 Bruttoentgelt = pauschaliertes Nettoentgelt

 

Steuerklasse
Kind(er)
Verdienstgrenze: 325 Euro
 
zustehendes monatliches
Bruttoarbeits(soll)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
erhaltenes monatliches
Bruttoarbeits(ist)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
Differenz
x   67 % = Kurzarbeitergeld (KUG)
 
   

Programm berücksichtigt den PAP 2015 vom 26.11.2014.

Weitere Rechner und Informationen unter
Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2015.