Programm vom: 26.01.2016  

Berechnung von Kurzarbeitergeld 2016
für Geringerverdiener ohne eigene SV-Beiträge
(Azubis)
Bei StKl 1-4 Bruttoentgelt = pauschaliertes Nettoentgelt

 

Steuerklasse
Kind(er)
Verdienstgrenze: 325 Euro
 
zustehendes monatliches
Bruttoarbeits(soll)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
erhaltenes monatliches
Bruttoarbeits(ist)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
Differenz
x   67 % = Kurzarbeitergeld (KUG)
 
   

Programm berücksichtigt den PAP 2016 vom 11.11.2015.

Weitere Rechner und Informationen unter
Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2016.