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Lohnsteuer


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Lohnsteuerberechnung 2022
Geburtsdatum
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
Rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz %  
Zusatzbeitrag zur KV   %  
oder private Krankenversicherung  
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn   Euro
Einmal/sonstige Bezüge   Euro
  davon als Entschädigungszahlung   Euro
  schon abger. Einmalbezüge/Jahr     Euro
  davon als Entschädigungszahlung   Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit     Euro
  davon als Entschädigungszahlung     Euro
(Jahres) Freibetrag aus LStKarte     Euro
(Jahres) Hinzurechnungsbetrag   Euro
Bruttolohn enthält Versorgungsbezüge          
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Info

Letzte Programmänderung: 06.06.2022

Programm folgt dem neue Programmablaufplan 2022 (PAP) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 20.05.2022.

Das Programm berücksichtigt die neuen Grundfreibeträge. Entsprechend der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 2022 gelten folgende Bemessungsgrenzen: RV-West: 84.600 €, RV-Ost: 81.000 €, KV: 58.050 €, Bezugsgrösse RV/KV: 39.480 €, GKV-Beitragsgrenze: 64.350 €.

Die Sätze der Sozialversicherungen 2022 sind unverändert zu 2021 und lauten wie folgt: RV: 18,6%, KV: 14,6% (ermäßigt 14,0%), PV: 3,05%, ALV: 2,4%. Der Durchschnittswert des Zusatzbeitrags ist für 2022 ist mit 1,3% angegeben. Der Faktor Gleitzone beträgt 0,7509.

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die als Steuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird. Seit 1998 müssen alle Steuerzahler, deren Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt, einen Solidaritätszuschlag abgeben. Die Freigrenze lag bisher bei 972 EUR (Einzelveranlagung) bzw. bei 1.944 EUR (Zusammenveranlagung), ab 2021 ist die Freigrenze angehoben auf 16.956 EUR (Einzelveranlagung) bzw. bei 33.912 EUR (Zusammenveranlagung). Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der jeweiligen Einkommensteuer.

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