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sonstige Rechner


Berechnung der steuerlichen Belastung des unterhaltenen Ehegatten
beim begrenztem Realsplitting nach EStG §10, Abs. 1

Entsprechend dem §10 des EStG können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und zwar bis zu 13 805 Euro im Kalenderjahr. Dieser Betrag erhöht sich um um die im jeweiligen Veranlagungszeitraum für die Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten aufgewandten Beiträge. Gut informiert darüber eine Seite bei www.asp-rechtsanwaelte.de.

Wenn Geber oder Empfänger bzw. beide einer lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen, muss die aus dem Sonderausgabenabzug resultierende steuerliche Entlastung beim Geber bzw. Belastung beim Empfänger in 2 Schritten ermittelt werden. Im ersten Schritt ermittelt man das zu versteuernde Einkommen des Bruttolohns. Dazu das Lohnsteuerberechnungsprogramm mit Anzeige der Berechnungsschritte aufrufen, alle relevanten Eingaben machen (am Besten für einen Jahreslohn) und dann den Button 'Berechnungsschritte anzeigen' anklicken. Dann öffnet sich ein Fenster mit dem Berechnungsweg der Steuer für den eingegeben Lohn. Dabei werden zunächst die Pauschalen berücksichtigt und das sich nach deren Abzug ergebende zu versteuernde Einkommen errechnet. Diesen Wert notieren.

Zu diesem Wert dann andere steuerpflichtige Einkommen z.B. aus Vermietung und Verpachtung usw. dazuzählen bzw. andere Sonderausgaben (z.B. Spenden) abziehen sowie schließlich davon die Unterhaltsleistung beim Geber abziehen bzw. Empfänger dazuzählen. Die so errechnete jeweilige Summe dann in den Einkommensteuerrechner eintragen. Der Vergleich der steuerlichen Entlastung beim Geber (Steuer für das Einkommen ohne Abzug der Unterhaltsleistung abzüglich der mit Abzug) zu der steuerlichen Belastung beim Empfänger zeigt, ob es in dem betrachteten Fall sinnvoll ist, Realsplitting zu beantragen.

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