Berechnung des Ehegattenfaktors in EXCEL mit Zellfunktionen
Auf Antrag von Ehegatten hat das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor als Lohnsteuerabzugsmerkmal anzuwenden, , insofern beide Ehegatten voll steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben und der Faktor kleiner als 1 ist. Der Faktor errechnet sich aus dem Verhältnis der gemeinsamen Einkommensteuer im Splittingtarif zu der Summe der jeweiligen Lohnsteuer der Ehegatten in Steuerklasse IV. Maßgeblich sind die Steuerbeträge des Kalenderjahres, für das der Faktor erstmals gelten soll.
Mit folgender Exceldatei kann der Faktor errechnet werden:
Ehegatten Faktorverfahren 2022.xls
Die entsprechenden Programme früherer Jahre sind auch noch aufzurufen unter
Ehegatten Faktorverfahren 2021.xls
Ehegatten Faktorverfahren 2020.xls
Ehegatten Faktorverfahren 2019.xls
Ehegatten Faktorverfahren 2018.xls
Ehegatten Faktorverfahren 2017.xls
Ehegatten Faktorverfahren 2016.xls
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